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Selbsthilfeförderung für 2013


Im Zuge der Gesundheitsreform wurde die Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Kassen neu geregelt. Ab 01. Januar 2008 fördern alle gesetzlichen Krankenkassen die gesundheitsbezogene Selbsthilfe mit einem gesetzlich festgelegten Betrag.


Der Gesetzgeber hat zwei separate Förderstränge beschlossen:
kassenartenübergreifende Förderung (Pauschalförderung)
krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung)


Anträge auf Pauschalförderung müssen bis zum 31. Januar des Antragsjahres schriftlich an den jeweiligen Federführer gestellt werden:

Federführer 2012 und 2013 ist die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland:

Kontakt Pauschalförderung:
GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Rheinland-Pfalz

c/o AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Referat Gesundheitsförderung
Gisela Stichler
Virchowstr.30
67304 Eisenberg
Tel.: 0 26 21/ 92 05 - 321 ab 01.01.2013 Tel: 0 26 21 / 39 04 24 0
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.


Antragsformulare können >>hier<< oder im Internet unter www.selbsthilfe-rlp.de heruntergeladen werden.
Die PDF Datei ist beschreibbar.


Antragsformulare für die Krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderungen) sind bei den einzelnen Krankenkassen erhältlich und können auch dort eingereicht werden. Es empfiehlt sich, vor Antragstellung bei den jeweiligen Kassen anzufragen, ob diese noch Projekte fördern und Mittel zur Verfügung stellen.